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Deutschland

Loop One Festival

Held in Munich's iconic Olympiapark, the Loop One Festival's inaugural edition is going to take place 18-19 October 2025. The festival site will be accessible without tickets with grandstand tickets available for the Super Sprints on 19 October.

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Biathlon meets Munich: Bavaria's capital and one of the biggest cities in Germany is going to be host to the new Biathlon Season Opening in October 2025.

Header iconFAQ

Wie komme ich zum Olympiapark München?
Wir bitten dich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Sofern Du ein Ticket für die Tribüne des LOOP ONE Festivals hast, ist die Nutzung des MVV Netzes am Event Tag inkludiert.
Wo kann ich beim Olympiapark München parken?
Das Parkplatzangebot vor Ort ist begrenzt und bei Großveranstaltungen schnell ausgelastet. Wir empfehlen daher dringend die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, um Staus und Parkplatzprobleme zu vermeiden.
Gibt es barrierefreie Zugänge und Einrichtungen?
Ja, das Gelände ist barrierefrei, und es gibt spezielle Tickets für Rollstuhlfahrer. Bei Bedarf wende dich bitte an ticketing@looponefestival.com.
Gibt es Gepäckaufbewahrung vor Ort?
Nein, es gibt keine offizielle Gepäckaufbewahrung. Bitte bring keine großen Taschen oder Gepäckstücke mit, da am Eingang Gepäckkontrollen durchgeführt werden.
Findet das LOOP ONE Festival bei jedem Wetter statt?
Ja, das LOOP ONE Festival findet bei jedem Wetter statt. Sollte extreme Witterung das Festival unmöglich machen, informieren wir dich rechtzeitig über unsere Website und Social Media-Kanäle.
Was passiert abseits der Rennen auf dem Festival?
Dich erwarten Teststationen, ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm und Meet&Greets mit Athleten. Zudem gibt es Musik Acts und ein vielfältiges Food-Angebot.
Kann ich mein Ticket stornieren oder umtauschen?
Nein, bereits gekaufte Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen. Auch der Kaufpreis kann nicht erstattet werden.
Gibt es ein Meet & Greet mit den Athlet*Innen vor Ort?
Ja, am Samstag, 18. Oktober wird es ein Meet & Greet mit ausgewählten Athlet*Innen vor Ort geben.
Kann ich meine Trinkflasche bringen?
An den kostenfreien Wasserstellen kannst du deine Flasche auffüllen. Bitte bringe keine Glasflaschen, sondern wiederverwendbare Plastikflaschen mit. So vermeidest du Einwegplastikbecker und bleibst hydriert.
Verbotene Gegenstände
Grundsätzlich gilt mit Betreten des von der Olympiapark München GmbH verwalteten Parkgeländes die Hausordnung und Olympiapark Freianlagenverordnung (Stand 10/2024). Darüber hinaus gilt die vom Veranstalter, der International Biathlon Union (IBU), erlassene Hausordnung für das Veranstaltungsgelände des LOOP ONE Festivals in der Zeit vom 18.10.2025 bis zum 19.10.2025. Der vom Veranstalter beauftragte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen auf gefährliche oder sonst verbotene Gegenstände hin zu durchsuchen. Die Durchsuchung erstreckt sich auch auf die Bekleidung der Personen sowie deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke und Behältnisse. Folgende Gegenstände sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet: Drogen und illegale Substanzen jeglicher Art sowie Mittel, die eine berauschende Wirkung erzielen können wie z.B. Cannabis Glasbehälter, Glasflaschen, Dosen, Gläser und Krüge in allen Größen. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen Spraydosen (Deospray, Haarspray, Farbspray) Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Leitern, (Klapp-)Stühle, Sitzmöbel, Camping-Equipment, pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Feuerwerkskörper, Gashörner, Wunderkerzen, Sternwerfer, Bengalische Feuer) Gegenstände, die durch ihre leichte Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können Fackeln Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art Gegenstände und Werkzeuge aller Art, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können Messer nach dem gültigen Waffengesetz Nietenarmbänder, - halsbänder, -gürtel, Über 50 cm lange Metallketten (z.B. Geldbeutelhalter) Helme, Vermummungen, Masken (ausgenommen handelsüblicher Mundschutz als Hygienemaßnahme) Fahnenstangen aus Metall, Selfie-Sticks Fahrräder, E-Scooter, Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboard, etc. Tiere, insbesondere Hunde Druckluftfanfaren, Megaphone, Vuvuzelas und sonstige mechanische oder elektronische Geräte zur außerordentlichen Lärmerzeugung Laserpointer Drohnen und andere unbemannte Luftfahrtsysteme Texte, Bilder und sonstige Materialien mit diskriminierendem, menschenverachtendem, obszönem, pornographischem und/oder rassistischem Inhalt, oder die das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzende Hintergründe erkennen lassen. Professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment Toleriert werden: Rucksäcke und Taschen nicht größer als 30 Liter Kinderwägen und Rollatoren außerhalb der Zuschauerbereiche im Tribünen- und Ticketingbereich der Rasenstufen und des Theatrons Fahnen (Holzstangen mit max. 2,00 m und einem Durchmesser von max. 2 cm) Banner, Plakate, Fahnen nicht größer als 1,5 m x 1,0 m Plastik- und Teleskop-Fahnen, wenn sie hohl und biegsam sind Stockschirme ohne Metallspitze (im Zuschauerbereich auf Tribüne, Rasenstufen oder Theatron nur geschlossen, um Sichtbehinderung anderer zu vermeiden) Kleinere „Geräusch- und Stimmungsmacher“ in den Zuschauerbereichen, die nicht zu laut und platzeinnehmend sind Mobiltelefone, Einwegkameras, Pocketkameras Plastikflaschen/ Faltflaschen Speisen in Verpackungen Medikamente In folgenden Fällen wird unverzüglich die Polizei informiert: Embleme, Kleidung, Transparente, Aufnäher, Fahnen und ähnliches jeder Art, deren Aufschrift geeignet ist, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder anderem mit rassistischem, fremdenfeindlichen oder Gewalt verherrlichendem Inhalt Äußerungen, Gesten oder Parolen, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diskriminieren Waffen aller Art (auch Wurfsterne und Schlagringe) Feuerwerkskörper und pyrotechnische Artikel aller Art Tabletten und Pulver in Plastikbeuteln oder sonstigen ungewöhnlichen Behältnissen Nicht autorisierter Eintrittskartenhandel
Einwohnerzahl
1500000
Webseite

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Biathlon meets Munich: Bavaria's capital and one of the biggest cities in Germany is going to be host to the new Biathlon Season Opening in October 2025.
Einwohnerzahl
1500000
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Wie komme ich zum Olympiapark München?
Wir bitten dich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Sofern Du ein Ticket für die Tribüne des LOOP ONE Festivals hast, ist die Nutzung des MVV Netzes am Event Tag inkludiert.
Wo kann ich beim Olympiapark München parken?
Das Parkplatzangebot vor Ort ist begrenzt und bei Großveranstaltungen schnell ausgelastet. Wir empfehlen daher dringend die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, um Staus und Parkplatzprobleme zu vermeiden.
Gibt es barrierefreie Zugänge und Einrichtungen?
Ja, das Gelände ist barrierefrei, und es gibt spezielle Tickets für Rollstuhlfahrer. Bei Bedarf wende dich bitte an ticketing@looponefestival.com.
Gibt es Gepäckaufbewahrung vor Ort?
Nein, es gibt keine offizielle Gepäckaufbewahrung. Bitte bring keine großen Taschen oder Gepäckstücke mit, da am Eingang Gepäckkontrollen durchgeführt werden.
Findet das LOOP ONE Festival bei jedem Wetter statt?
Ja, das LOOP ONE Festival findet bei jedem Wetter statt. Sollte extreme Witterung das Festival unmöglich machen, informieren wir dich rechtzeitig über unsere Website und Social Media-Kanäle.
Was passiert abseits der Rennen auf dem Festival?
Dich erwarten Teststationen, ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm und Meet&Greets mit Athleten. Zudem gibt es Musik Acts und ein vielfältiges Food-Angebot.
Kann ich mein Ticket stornieren oder umtauschen?
Nein, bereits gekaufte Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen. Auch der Kaufpreis kann nicht erstattet werden.
Gibt es ein Meet & Greet mit den Athlet*Innen vor Ort?
Ja, am Samstag, 18. Oktober wird es ein Meet & Greet mit ausgewählten Athlet*Innen vor Ort geben.
Kann ich meine Trinkflasche bringen?
An den kostenfreien Wasserstellen kannst du deine Flasche auffüllen. Bitte bringe keine Glasflaschen, sondern wiederverwendbare Plastikflaschen mit. So vermeidest du Einwegplastikbecker und bleibst hydriert.
Verbotene Gegenstände
Grundsätzlich gilt mit Betreten des von der Olympiapark München GmbH verwalteten Parkgeländes die Hausordnung und Olympiapark Freianlagenverordnung (Stand 10/2024). Darüber hinaus gilt die vom Veranstalter, der International Biathlon Union (IBU), erlassene Hausordnung für das Veranstaltungsgelände des LOOP ONE Festivals in der Zeit vom 18.10.2025 bis zum 19.10.2025. Der vom Veranstalter beauftragte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen auf gefährliche oder sonst verbotene Gegenstände hin zu durchsuchen. Die Durchsuchung erstreckt sich auch auf die Bekleidung der Personen sowie deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke und Behältnisse. Folgende Gegenstände sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet: Drogen und illegale Substanzen jeglicher Art sowie Mittel, die eine berauschende Wirkung erzielen können wie z.B. Cannabis Glasbehälter, Glasflaschen, Dosen, Gläser und Krüge in allen Größen. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen Spraydosen (Deospray, Haarspray, Farbspray) Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Leitern, (Klapp-)Stühle, Sitzmöbel, Camping-Equipment, pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Feuerwerkskörper, Gashörner, Wunderkerzen, Sternwerfer, Bengalische Feuer) Gegenstände, die durch ihre leichte Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können Fackeln Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art Gegenstände und Werkzeuge aller Art, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können Messer nach dem gültigen Waffengesetz Nietenarmbänder, - halsbänder, -gürtel, Über 50 cm lange Metallketten (z.B. Geldbeutelhalter) Helme, Vermummungen, Masken (ausgenommen handelsüblicher Mundschutz als Hygienemaßnahme) Fahnenstangen aus Metall, Selfie-Sticks Fahrräder, E-Scooter, Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboard, etc. Tiere, insbesondere Hunde Druckluftfanfaren, Megaphone, Vuvuzelas und sonstige mechanische oder elektronische Geräte zur außerordentlichen Lärmerzeugung Laserpointer Drohnen und andere unbemannte Luftfahrtsysteme Texte, Bilder und sonstige Materialien mit diskriminierendem, menschenverachtendem, obszönem, pornographischem und/oder rassistischem Inhalt, oder die das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzende Hintergründe erkennen lassen. Professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment Toleriert werden: Rucksäcke und Taschen nicht größer als 30 Liter Kinderwägen und Rollatoren außerhalb der Zuschauerbereiche im Tribünen- und Ticketingbereich der Rasenstufen und des Theatrons Fahnen (Holzstangen mit max. 2,00 m und einem Durchmesser von max. 2 cm) Banner, Plakate, Fahnen nicht größer als 1,5 m x 1,0 m Plastik- und Teleskop-Fahnen, wenn sie hohl und biegsam sind Stockschirme ohne Metallspitze (im Zuschauerbereich auf Tribüne, Rasenstufen oder Theatron nur geschlossen, um Sichtbehinderung anderer zu vermeiden) Kleinere „Geräusch- und Stimmungsmacher“ in den Zuschauerbereichen, die nicht zu laut und platzeinnehmend sind Mobiltelefone, Einwegkameras, Pocketkameras Plastikflaschen/ Faltflaschen Speisen in Verpackungen Medikamente In folgenden Fällen wird unverzüglich die Polizei informiert: Embleme, Kleidung, Transparente, Aufnäher, Fahnen und ähnliches jeder Art, deren Aufschrift geeignet ist, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder anderem mit rassistischem, fremdenfeindlichen oder Gewalt verherrlichendem Inhalt Äußerungen, Gesten oder Parolen, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diskriminieren Waffen aller Art (auch Wurfsterne und Schlagringe) Feuerwerkskörper und pyrotechnische Artikel aller Art Tabletten und Pulver in Plastikbeuteln oder sonstigen ungewöhnlichen Behältnissen Nicht autorisierter Eintrittskartenhandel