Verbotene Gegenstände
Grundsätzlich gilt mit Betreten des von der Olympiapark München GmbH verwalteten Parkgeländes die Hausordnung und Olympiapark Freianlagenverordnung (Stand 10/2024).
Darüber hinaus gilt die vom Veranstalter, der International Biathlon Union (IBU), erlassene Hausordnung für das Veranstaltungsgelände des LOOP ONE Festivals in der Zeit vom 18.10.2025 bis zum 19.10.2025.
Der vom Veranstalter beauftragte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen auf gefährliche oder sonst verbotene Gegenstände hin zu durchsuchen. Die Durchsuchung erstreckt sich auch auf die Bekleidung der Personen sowie deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke und Behältnisse.
Folgende Gegenstände sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet:
Drogen und illegale Substanzen jeglicher Art sowie Mittel, die eine berauschende Wirkung erzielen können wie z.B. Cannabis
Glasbehälter, Glasflaschen, Dosen, Gläser und Krüge in allen Größen.
Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen
Spraydosen (Deospray, Haarspray, Farbspray)
Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Leitern, (Klapp-)Stühle, Sitzmöbel, Camping-Equipment,
pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Feuerwerkskörper, Gashörner, Wunderkerzen, Sternwerfer, Bengalische Feuer)
Gegenstände, die durch ihre leichte Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können
Fackeln
Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
Gegenstände und Werkzeuge aller Art, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können
Messer nach dem gültigen Waffengesetz
Nietenarmbänder, - halsbänder, -gürtel, Über 50 cm lange Metallketten (z.B. Geldbeutelhalter)
Helme, Vermummungen, Masken (ausgenommen handelsüblicher Mundschutz als Hygienemaßnahme)
Fahnenstangen aus Metall, Selfie-Sticks
Fahrräder, E-Scooter, Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboard, etc.
Tiere, insbesondere Hunde
Druckluftfanfaren, Megaphone, Vuvuzelas und sonstige mechanische oder elektronische Geräte zur außerordentlichen Lärmerzeugung
Laserpointer
Drohnen und andere unbemannte Luftfahrtsysteme
Texte, Bilder und sonstige Materialien mit diskriminierendem, menschenverachtendem, obszönem, pornographischem und/oder rassistischem Inhalt, oder die das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzende Hintergründe erkennen lassen.
Professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment
Toleriert werden:
Rucksäcke und Taschen nicht größer als 30 Liter
Kinderwägen und Rollatoren außerhalb der Zuschauerbereiche im Tribünen- und Ticketingbereich der Rasenstufen und des Theatrons
Fahnen (Holzstangen mit max. 2,00 m und einem Durchmesser von max. 2 cm)
Banner, Plakate, Fahnen nicht größer als 1,5 m x 1,0 m
Plastik- und Teleskop-Fahnen, wenn sie hohl und biegsam sind
Stockschirme ohne Metallspitze (im Zuschauerbereich auf Tribüne, Rasenstufen oder Theatron nur geschlossen, um Sichtbehinderung anderer zu vermeiden)
Kleinere „Geräusch- und Stimmungsmacher“ in den Zuschauerbereichen, die nicht zu laut und platzeinnehmend sind
Mobiltelefone, Einwegkameras, Pocketkameras
Plastikflaschen/ Faltflaschen
Speisen in Verpackungen
Medikamente
In folgenden Fällen wird unverzüglich die Polizei informiert:
Embleme, Kleidung, Transparente, Aufnäher, Fahnen und ähnliches jeder Art, deren Aufschrift geeignet ist, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder anderem mit rassistischem, fremdenfeindlichen oder Gewalt verherrlichendem Inhalt
Äußerungen, Gesten oder Parolen, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diskriminieren
Waffen aller Art (auch Wurfsterne und Schlagringe)
Feuerwerkskörper und pyrotechnische Artikel aller Art
Tabletten und Pulver in Plastikbeuteln oder sonstigen ungewöhnlichen Behältnissen
Nicht autorisierter Eintrittskartenhandel