Im Oktober 2019 verabschiedete die IBU eine neue Verfassung und überarbeitete in diesem Zusammenhang ihre Governance-Struktur. Zu den wichtigsten Änderungen der neuen IBU-Verfassung zählt neben der Verabschiedung eines umfassenden Integritätskodex auch die Einführung der neuen Biathlon-Integritätsstelle, die seitdem als fachkundige Anlaufstelle für alle Integritätsfragen fungiert.
Die Biathlon-Integritätsstelle (Biathlon Integrity Unit) ist verantwortlich dafür, bei Verstößen gegen den Integritätskodex (Integrity Code) (z. B. Dopingvergehen, Korruption, unerlaubte Wetten, allgemeines Fehlverhalten, Belästigung, Missbrauch usw.) Ermittlungen anzustrengen und derartige Verstöße zu sanktionieren. Weiterhin überwacht die Integritätsstelle, dass die IBU ihren Verpflichtungen im Rahmen des Welt-Anti-Doping-Codes nachkommt und darüber hinaus ihre weiteren Verpflichtungen im Hinblick auf Governance bzw. ethische Compliance gemäß IBU-Verfassung und IBU-Regelwerk erfüllt.
Die Integritätsstelle (Integrity Unit) ist eine operativ unabhängige Spezialeinheit der IBU. Sie verfügt über einen eigenen Vorstand, eigene Mitarbeitende und eigene Regeln.
Der Vorstand der Integritätsstelle gibt Strategie und Ausrichtung vor und hat die letzte Entscheidungsgewalt inne. Der Vorstand besteht aus drei unabhängigen (vom Kongress ernannten) Mitgliedern sowie aus zwei nicht-stimmberechtigten Mitgliedern (ein vom IBU-Vorstand nominiertes Mitglied sowie der/die Vorsitzende der Integritätsstelle).
Das operative Tagesgeschäft der Integritätsstelle wird von ihrer Vorsitzenden sowie von den Mitarbeitenden geleistet.
Der Überprüfungskommission (Vetting Panel), die aus drei unabhängigen Mitgliedern des Vorstands der Integritätsstelle besteht, obliegt die Entscheidung darüber, ob eine Person „geeignet“ ist, eine offizielle Funktion, eine Beschäftigung oder (in einigen Fällen) eine Funktion als Internationaler Kampfrichter innerhalb der IBU anzutreten oder weiterhin zu bekleiden. Im Wesentlichen müssen alle Personen, die für die oder mit der IBU arbeiten, bestimmte Eignungskriterien erfüllen (sie dürfen z. B. nicht wegen schwerwiegender Straftaten oder Dopingvergehen verurteilt worden sein, dürfen nicht insolvent sein usw.).
Die Integritätsstelle ermittelt beim Verdacht von Verstößen gegen den Integritätskodex auf Grundlage der bei ihr eingegangenen Meldungen oder auf Grundlage eigener Ermittlungen und spricht gegebenenfalls Sanktionen aus. Im Falle von:
1. mutmaßlichen Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen wird der Fall zunächst an die CAS Anti-Doping Division verwiesen (welche das frühere IBU Anti-Doping Hearing Panel ersetzt);
2. sonstigen mutmaßlichen Verstößen gegen den Integritätskodex wird der Fall zunächst an die CAS Ordinary Division verwiesen.
In beiden Fällen besteht das Recht, vor der CAS Appeals Division Berufung einzulegen.
Die Interessenvertreter des Biathlons können darauf vertrauen, dass die Integritätsstelle unabhängige und unparteiische Untersuchungen durchführen und Entscheidungen darüber, ob Verfahren angestrengt werden, in unabhängiger und unparteiischer Weise treffen wird. Durch die operativ unabhängige Integritätsstelle beugt die IBU bei der Handhabung potenzieller Verstöße gegen den Integritätskodex Interessenkonflikten vor.
Der Integritätskodex ist eine neue Verordnung, in der sämtliche integritätsbezogene Bestimmungen in einem Regelwerk zusammengefasst werden (darunter unter anderem auch die Bestimmungen aus dem früheren Ethikkodex sowie die Anti-Doping-Bestimmungen). Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Teilnehmer (einschließlich Athleten) nunmehr verpflichtet sind, Informationen über potenzielle Verstöße (oder Aufforderungen zum Verstoß) gegen den Integritätskodex zu melden.