TUE
TUE – Medizinische Ausnahmegenehmigung
Athleten, deren bestätigter medizinischer Zustand die therapeutische Einnahme einer verbotenen Substanz oder die Durchführung einer verbotenen Behandlungsmethode erfordert, müssen zunächst eine TUE erhalten.
Die Athleten, die Teil des „“IBU-Registered Testing Pool (RTP)“ sind, müssen die TUE bei der IBU beantragen.
Die Athleten, die nicht zum IBU RTP gehören aber an einer internationalen IBU-Veranstaltung teilnehmen, müssen ein TUE von ihrer Nationalen Anti-Doping Organisation beziehen. Sie können sich außerdem nachträglich um eine TUE der IBU bewerben, falls sie einem IBU-Dopingtest unterzogen werden. Da es in manchen Fällen abweichende Kriterien der Nationalen Anti-Doping Organisation und des IBU TUE Komitees bei der Genehmigung einer TUE gibt, kann sich der Athlet auch vor dem Start bei einer internationalen IBU Veranstaltung um eine IBU TUE bewerben. Der Antrag um eine TUE bei der nationalen Organisation kann auch als Antrag bei der IBU verwendet werden, sofern er in englischer Sprache verfasst ist und alle nötigen Dokumente enthält.
Der Antrag muss durch ADAMS gestellt werden.
Declaration of Use (DoU) – Erklärung zum Gebrauch
In Übereinstimmung mit den internationalen Standards für Medizinische Ausnahmegenehmigungen muss eine Erklärung zum Gebrauch (DoU) vom Athleten für die folgenden Fälle ausgefüllt werden:
Die Verabreichung von Glucocorticosteroiden durch Inhalation, intraartikulär, periartikulär, peritendentiös, epidural und intradermal.
Es ist keine TUE oder DoU nötig für den Fall einer äußeren Anwendung von Glucocorticosteroiden.
Die Deklaration muss durch ADAMS übermittelt werden.












