Grundlagen
Teilnahmen, Regeln, Juries
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Teilnahme, Meldungen und Auslosungen

Die Teilnahme an IBU Veranstaltungen wird für die jeweilige Veranstaltungsart durch besondere Bestimmungen geregelt. Z.B. beruht die Anzahl der Wettkämpfer, die eine Nation für einen Weltcupwettkampf melden kann, auf einer Quote, die die Leistung der Nation widerspiegelt, während die Teilnahme an Weltmeisterschaften so geregelt ist, dass jede Nation das Recht hat, vier Männer und vier Frauen für jeweils den Einzel- und den Sprintwettkampf zu melden. Die Mannschaftsführer der jeweiligen Mannschaften entscheiden, wen und wie viele Wettkämpfer sie für den Wettkampf innerhalb ihrer Quote melden.

Das neue Qualifikationssystem für Weltcups, das ab Beginn der Saison 2007/2008 eingeführt wird, begrenzt die Anzahl der Teilnehmer auf eine Zahl von etwa 100 Athleten, garantiert aber dass jeder Mitgliedsverband das Recht hat, einen qualifizierten männlichen und eine qualifizierte weibliche Athletin zu melden.

Bei den Einzel- und Sprintwettkämpfen werden die Startnummern für die Wettkämpfer mittels Zufallsgenerator 15 bis 24 Stunden vor dem Wettkampf ausgelost. Beginnend ab Saison 2007/08 werden die Athleten einer von drei oder vier Verlosungsgruppen bei Weltcups, und zwar entsprechend ihrem Rang zugewiesen. Die 30 bestplatzierten Athleten werden beim ersten Weltcup einer Saison und bei den Weltmeisterschaften der Gruppe 3 und bei allen anderen Weltcups der Gruppe 2 zugeordnet. Die Zuweisung von Startnummern für andere Wettkämpfe unterliegt verschiedenen Bedingungen und wird für die bestimmte Wettkampfart speziell angesprochen.

Regeln

Für Biathlonwettkämpfe der IBU gelten als technische Regeln die IBU Wettkampfregeln Ausgabe 2006, in der vom Vorstand provisorisch 2007 geänderten Fassung. Daneben gelten die IBU Verfassung selbst, die IBU Antidopingregeln und die IBU Disziplinarregeln, die zur Kontrolle für alle IBU Wettkämpfe herangezogen werden. 

Ernennung von Juries und offiziellen Vertretern

Bei IBU Veranstaltungen gibt es zwei Arten von Juries, nämlich die Berufungsjury und die Wettkampfjury, getrennt für Männer und Frauen.
Die Berufungsjury befasst sich mit Berufungen, die gegen Entscheidungen der Wettkampfjury vorgebracht werden, wird aber von selbst nicht tätig. Den Vorsitz dieser Jury führt ein Mitglied des Vorstandes der IBU, das gleichzeitig auch als offizieller Vertreter der IBU bei der Veranstaltung fungiert.

Die anderen Mitglieder der fünfköpfigen Berufungsjury sind bei der Veranstaltung anwesende Mitglieder des IBU Vorstandes sowie für die verbleibenden der fünf Mitglieder gewählte Mannschaftsführer.

Die Wettkampfjuries befassen sich mit allen den Wettkampf betreffenden Angelegenheiten und Protesten. Den Vorsitz bei beiden Wettkampfjuries führt der von der IBU benannte Technische Delegierte; weitere Mitglieder sind der Wettkampfleiter sowie je drei gewählte Mannschaftsführer.

Es gibt fünf von der IBU ernannte technische Funktionäre, die die Durchführung von IBU Wettkämpfen überwachen:

  • der Technische Delegierte, der die Gesamtverantwortung trägt,
  • sowie vier Internationale Kampfrichter, die an den Strecken, am Schießstand, im Start/Ziel und bei der Materialkontrolle fungieren.

Bei Olympischen Winterspielen werden ein Technischer Delegierter, ein stellvertretender Technischer Delegierter sowie acht Internationale Kampfrichter eingesetzt.